Wenn Sie die Fälligkeit selber kontrollieren möchten, geht das ganz einfach mit einem Blick auf das hintere Kennzeichen:
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer müssen alle Fahrzeuge regelmässig zum TÜV (HU nach § 29 StVZO einschließlich Abgasuntersuchung). Von vielen als „lästige Pflicht“ empfunden, hat es auf jeden Fall seine Berechtigung. Nicht selten werden Mängel entdeckt die gefährlich sind
Weist Ihr Fahrzeug keine oder nur geringfügige Mängel auf, wird Ihnen die begehrte TÜV-Plakette sofort erteilt, evtl. im Prüfbericht erwähnte geringe Mängel müssen dann allerdings zeitnah beseitigt werden.
Stellt der
Prüfingenieur erhebliche Mängel fest, kann die Plakette erst erteilt werden, nachdem diese behoben wurden. Erledigen Sie dies innerhalb von vier Wochen und kommen mit dem Prüf-Bericht zur Nachuntersuchung, so kostet diese nur eine geringe Gebühr.
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